ENGLAND

Limited Company | company-worldwide.com

Die Vorteile der englischen Ltd.-Company im Vergleich zur deutschen GmbH - Limited statt GmbH gründen?

Die Gründung einer Ltd. ist billiger und geht schneller. Vor der Gründung einer deutschen GmbH sind viele Hürden zu überwinden. Die Kosten sind sehr viel höher und es dauert in den meisten Fällen ein halbes Jahr oder sogar länger.

Für die Errichtung einer englischen Limited ist nur ein geringes Eigenkapital und kein Notar erforderlich. Für eine minimale Einlage von zwei Pfund Sterling, etwa drei Euro, kann eine Ltd. gegründet werden.

Die Limited Company erlangt Rechtsfähigkeit durch die Aushändigung der Gründungsurkunde durch den Registrator. Sie kann dann sofort ihre Geschäfte aufnehmen. Eine weitere Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Der Firmenname kann fast frei gewählt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, werbewirksame Namen zu benutzen.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität von Gesellschaftern und Direktoren. Eine britische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.

Die englische Ltd. genießt weltweit einen guten Ruf. Sie ist die zahlenmäßig am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Großbritannien.

Das englische Handelsrecht ist Vorbild für viele Staaten. Eine Firma, die in England eingetragen und offiziell anerkannt ist, macht bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden den Eindruck von Seriosität und Professionalität. Sie gibt dem Unternehmen außerdem den Anstrich von Internationalität, im Exportgeschäft sicherlich ein zusätzlicher Vorteil.

Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:

  • In Deutschland voll handlungs -und geschäftsfähig, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden (EU-Recht).
  • Keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen, Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich.
  • Keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich - wie bei einer deutschen GmbH -. Das Stammkapital einer Ltd. beläuft sich auf ca. 400 Euro.
  • Keine "VGA" (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast alle Ausgaben der Gesellschaft als Verluste der Ltd. dokumentiert werden.
  • Keine Bilanzierungspflicht, die Ltd. braucht nur eine Einnahme- Überschuss- Rechnung beim Finanzamt einzureichen.
  • Geringe Eintrags- und Gründungskosten im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer deutschen GmbH.
  • Europa- und weltweit geschäfts- und handlungsfähig.
  • Fast alle Geschäftszwecke sind automatisch erlaubt.
  • Legale Steuerminderung, Ihre Gesellschaft wird in UK versteuert.
  • Anonyme Gründung möglich, z.B. nach Insolvenz/Konkurs o.ä.
  • Sie unterliegen EU- und/oder UK-Recht und nicht dem deutschen Recht.
  • Wir Implementieren Ihre Ltd. in Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentanz oder- sofern sinnvoll und erwünscht - als Ltd. & Co. GbR, Gesellschafter einer deutschen GmbH usw ...