SLOWAKEI

Die Slowakei bietet den Investoren folgende Vorteile:

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  • Steuerkredit
  • Zollfreie Einfuhr von Maschinen und Betriebseinrichtung
  • Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von den Gemeindebehörden  in ausgewählten Regionen, für einen Unternehmer, der neue Arbeitsplätze für registrierte Arbeitslose schafft und für Umschulung
  • Bis zu 100 % Repatriierung aller nach-Steuer Gewinne in fremder Währung
  • Günstige Abkommen zur doppelten Versteuerung und zum Schutz von Investitionen
  • Bis zu 100 % Eigentum von Betrieben
  • Neue legislative Regelung zur Gründung von Industrieparks
  • Die Slowakei begrüßt Investitionen aus dem Ausland
  • Gut ausgebildete Arbeitskräfte mit einem hohen Prozentsatz von Hochschulabsolventen
  • Tradition im Sektor der Feinmechanik und in der Produktion
  • Die Slowakei ist Beitrittskandidat der EU, somit haben die Industrieerzeugnisse freien Zugang auf den Europäischen Markt
  • Niedrige Lohnkosten
  • Erstklassiger Standort zur Unterstützung der traditionellen Handelsbeziehungen mit den Umbruchsländern im Osten einschließlich der ehemaligen Sowjetunion, bietet eine Basis mit niedrigen Kosten für Lieferungen in die EU
  • Erstklassige Strassen und Wasserverbindungen zu den Marktgebieten
  • Stabile makroökonomische Lage innerhalb Osteuropas, basierend auf der niedrigen pro-Kopf Auslandsverschuldung und einer stabilen Währung
  • Liberale Bestimmungen, die die Einfuhr von Gütern und Teilen zur weiteren Verarbeitung erlauben

Die Slowakei bietet eine ganze Reihe von Anreizen für ausländische, sowie einheimische Investoren. Diese Anreize ergeben sich aus mehreren Gesetzesvorschriften, vor allem dem Gesetz über staatliche Hilfe, Gesetz über Investitionsanreize, Einkommensteuergesetz und Beschäftigungsgesetz. In der Vergangenheit waren „Steuerferien“ von maximal 10 Jahren den ausländischen Investoren zuerkannt worden. 

Die neueste Gesetzgebung hat jedoch diese Anreizarten fast vollständig vereinheitlicht, und in Einklang mit den EU Normen gebracht.

  • eine zehnjährige Befreiung von der Körperschaftssteuer („Steuerferien“)
  • eine Subvention für die Umschulung von Angestellten und
  • eine Subvention für die Schaffung von Arbeitsplätzen („Beschäftigungsanreize“)

Es folgen die allgemeinen Bedingungen, die im Gesetz verankert sind, nach Erfüllung welcher jeder Investor die Leistungen beantragen kann:

 

  • Schaffung einer neuen Unternehmensstätte (Fabrik, Werkstatt, usw.) Erweiterung, Ausbau oder Modernisierung einer existierenden Unternehmensstätte,um neue Produkte herzustellen oder neue Dienstleistungen anzubieten, oder eine substantielle Änderung des Herstellungsprozesses, oder der Erwerb eines Unternehmens, welches sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet (normalerweise ein Unternehmen das vor der Abwicklung oder dem Bankrott steht);
  • Investition in Höhe von mindestens 400 Millionen SKK (oder 200 Millionen SKK in einer Region mit mehr als 10 % Arbeitslosenrate), wobei mindestens 50 % von diesem Betrag aus eigenen Mitteln des Investors gedeckt werden muss, d.h. nicht aus Kreditmitteln;
  • Mindestens 80 % des Gesamtumsatzes des Investors muss durch die Tätigkeit erwirtschaftet werden, die sich für die Steuerfreistellung qualifiziert, und
  • Die Aktiva müssen innerhalb von drei Jahren nach der Bewilligung der Investitionsanreizleistung für den Investor vom Wirtschaftsministerium der SR erworben und die Tätigkeit aufgenommen werden.

  

Der Investor muss diese Leistungen beim Wirtschaftsministerium beantragen und die Bearbeitung des Antrags auf Leistung der Investitionsanreize und seine Bewilligung bedarf neben der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums auch eine Zustimmung des Amts für Staatliche Beihilfen und der Regierung.

Geographische Lage

Das Territorium der Slowakei wird zum größten Teil durch die Berg- und Hügellandschaft der Westkarpaten dominiert. Entlang deren äußeren Gürtels erstreckt sich die gemeinsame Grenze mit der Tschechischen Republik und Polen. Bergkessel und breite Täler, wie die der Flüsse Váh, Nitra und Hron, teilen die Westkarpaten in Vorgebirge und Gebirgsmassive. Charakteristisch für diese sind die Hohe Tatra, die Niedere Tatra, die Große und die Kleine Fatra sowie das Slowakische Erzgebirge, die teilweise Hochgebirgscharakter aufweisen. Mit dem Dukla-Bruch (Dukelský prielom) und der Ostslowakischen Tiefebene ist der Ostteil des Landes Bestandteil der waldreichen Karpaten. Beachtenswert ist hierbei, dass der Höhenzug Laborec und die Bergkette des Vihorlat vulkanischen Ursprungs sind. Im Südwesten der Slowakei erstreckt sich entlang der Donau eine weitere Ebene, die Südost-slowakische Tiefebene. 

Vom hydrologischen Gesichtspunkt aus gehört die Slowakei zu zwei Wassereinzugsgebieten. Der überwiegende Teil des Oberflächenwassers fließt über die Flüsse Morava, Váh, Hron und andere in die Donau weiter ins Schwarze Meer. Verschiedenste klimatische Verhältnisse und die kontrastreichen Lebensbedingungen im Gebiet der Karpaten waren die Voraussetzungen für die Entwicklung der heute in der Slowakei anzutreffenden Vegetation. Wir unterscheiden fünf Vegetationszonen: In tieferen Lagen finden wir Eichenwälder, die durch Buchen- und Fichtenwälder abgelöst werden und bis zur oberen Waldgrenze reichen. Über diese hinaus erstreckt sich die Vegetationszone der Latschenkiefern, die in eine alpine Moos- und Graslandschaft übergeht. Die unterschiedliche Vegetationszonen bestimmenden Einflussfaktoren bedingen in ähnlicher Weise die Artenvielfalt der in der Slowakei vorkommenden Wildtiere. Vor allem in den höhergelegenen Laub- und Mischwäldern treffen wir auf einen äußerst vielgestaltigen Tierbestand.